Ein fingierter Notruf hat am Samstagnachmittag (7. Juni 2025) einen Polizeieinsatz in der Stadt Zug ausgelöst. Ein 12-jähriger Knabe hatte mit dem Smartphone eines Kollegen die Notrufnummer 117 gewählt. Für sein Verhalten muss sich der Jugendliche nun bei der Jugendanwaltschaft verantworten.
Am vergangenen Samstagnachmittag (7. Juni 2025), kurz vor 16:30 Uhr, ging auf der Einsatzleitzentrale der Zuger Polizei ein Notruf ein, welcher umgehend einen Polizeieinsatz auslöste. Ein Jugendlicher meldete telefonisch, dass er zusammengeschlagen worden sei und nun Hilfe benötige. Umgehend rückte eine erste Polizeipatrouille vor Ort aus. Dort angekommen trafen sie auf den mutmasslichen Meldeerstatter, der jedoch weder verletzt war noch Hilfe benötigte.
Die weiteren Ermittlungen ergaben, dass der Jugendliche nichts mit dem Notruf zu tun hatte. Dieser wurde ohne sein Wissen durch einen Kollegen von ihm mit seinem Smartphone abgesetzt.
Der Vorfall hat für den 12-jährigen Knaben, der den Notruf abgesetzt hat, strafrechtliche Konsequenzen. Er muss sich für sein Fehlverhalten bei der Jugendanwaltschaft des Kantons Zug verantworten.
Die Polizei nimmt solche Vorfälle sehr ernst. Notrufleitungen sind für echte Notfälle reserviert – für Menschen, die tatsächlich Hilfe benötigen. Falsche Alarme binden Einsatzkräfte unnötig und können im schlimmsten Fall Menschenleben gefährden.
Der Missbrauch von Notrufnummern ist kein Kavaliersdelikt. Er ist weder lustig noch harmlos – sondern irreführend und strafbar.
Text- und Bildquelle: Kantonspolizei Zug